Informationen

Allgemeines

über die Fahrt 2026

Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7,

die Amelandfahrt steht bevor. In diesem Jahr fahren wir kurz nach den Sommerferien auf die westfriesische Watteninsel, nämlich vom 07. September – 18. September 2026. Wie immer haben wir die wichtigsten Vorbereitungen schon langfristig getroffen. Viele Informationen, die für die Fahrt wichtig sind, finden sich auf den folgenden Seiten. Falls dennoch Fragen bleiben, so helfen wir natürlich gerne weiter. Wir hoffen, allen Schülerinnen und Schülern einen unvergesslichen Schullandheimaufenthalt bieten zu können und freuen uns mit Ihnen/euch auf Ameland 2026.

 

Unser Amelandprojekt ist aus verschiednen Gründen entstanden und hat inzwischen eine 40-jährige Tradition. Es ersetzt seit 1981 die vormals üblichen Klassenfahrten (3 Tage), damals noch in den Klassen 9 und 10, die sich oft als unergiebig erwiesen haben. Durch das verstärkte Kennenlernen und die Entwicklung eines klassenübergreifenden Zusammengehörigkeitsgefühls werden insbesondere die Differenzierungsmaßnahmen in der Mittelstufe unterstützt und begleitet. Das Projekt ermöglicht den Aufbau persönlicher Kontakte, speziell für die Phase der Pubertät (sowohl zwischen den Schülerinnen und Schülern als auch zwischen den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern).

Als Ort zur Durchführung der Fahrt erschien Ameland als besonders geeignet.

Betreuer

Das Team der diesjährigen Ameland-Fahrt

Herr Auditor

Fahrtenleitung

Herr Auditor ist Mitglied des vierköpfigen Projektteams der Ameland-Fahrt (bestehend aus Herrn Auditor, Frau Tiemann, Herrn Wittenbrink und Frau Wolf) und ist Lehrer am Kardinal-von-Galen-Gymnasium in Münster-Hiltrup.

Klasse 8a: Frau Reher, Herr Wissing

Klasse 8b: Frau Möller, Herr Hof, Frau Schepp Ferrada, Herr Breuer

Klasse 8c: Frau Wolf, Frau Eggersmann

Klasse 8d: Frau Tiemann, Herr Vieten, Herr Stegemann

Kompetenz-Team: Justus Brüggemann, Merle Bücker, Marlena Feldmann, Louisa Gerigk,
Johanna Golbs, Leonard Golbs, Sara Richter, Kim Staljan

Küchenleitung: Frau Michaela Lorbeer

Seelsorge: Herr Stephan Orth

Schulsozialarbeit: Julia Schöppner

Projektleitung: Herr Auditor

Abfahrt & Ankunft

Wann gehts los? Wann erreichen wir Ameland?

Folgende Zeiten sind für die An- und Abreise verbindlich:

Abfahrt: Montag 07. September 2026, 7:30 Uhr vom Hallenbad Hiltrup

Kommen Sie bitte spätestens um 7:00 Uhr an den Abfahrtsort, da das Verladen des umfangreichen Gepäcks oft lange dauert.

Rückfahrt: Freitag, 18. September 2026, 13:30 Uhr von Holwerd (Anleger) nach Hiltrup. Ankunft in Hiltrup ca. 18:00 Uhr

Parken Sie Ihre PKW nicht im unmittelbaren Einfahrtsbereich zu den Bushalteplätzen, auch nicht „eben nur zum Aussteigen/Ausladen“. Oft hat es z. T. erhebliche Behinderungen gegeben, die den organisatorischen Ablauf bei der Abfahrt und Ankunft unnötig verzögern oder erschweren.

Ziele eines Schullandheimaufenthaltes

Kennenlernen | Freundschaften knüpfen | Gemeinsam lernen

Die pädagogische Bedeutung eines solchen Aufenthaltes liegt vor allem in der Möglichkeit, Unterricht und Erziehung auf besonders günstige Weise miteinander zu verbinden. Das ganztägige Zusammensein von Lehrern und Schülern ermöglicht unter anderem situationsbezogenen und fächerübergreifenden Unterricht frei von organisatorischen Zwängen. Die Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen, für die am Schulort die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Die Verwirklichung künstlerischer und musischer Vorhaben. Sinnvolle Motivation für Spiel, Sport und Wanderung. Die Förderung gegenseitigen Verstehens und Rücksichtnahme bei unterschiedlichen Interessen. innerhalb der Gruppe soziale Erfahrungen zu machen. Das Erlernen von Konfliktbewältigung innerhalb der Gruppe. Dem Lehrer besondere Zuwendung gegenüber einzelnen Schülern. Freizeit aktiv auszufüllen und sinnvoll zu gestalten. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 30.9.1983)

 

 

Unterkünfte

Wo werden die Kinder untergebracht? | Welche Ausstattung besitzen die Unterkünfte?

Die Kinder werden in zwei Unterkünften untergebracht.

“De Kuul”, Bosweg 4, 9161 CX Hollum.

“Ynsen”, Oosterlaan 18, 9161 AC Hollum.

Finanzen und Versicherungen

Kosten der Fahrt

a) Krankenversicherung. Bitte besorgen Sie eine Krankenversicherungskarte für Ihr Kind, die Sie ihm bitte mitgeben. Falls Sie privat versichert sind, so teilen Sie uns bitte auf dem beiliegenden Formblatt Namen und Anschrift der Versicherung mit.

b) Falls Sie für Ihre Familie noch keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, so sollten Sie dies spätestens zu Beginn der Fahrt tun.

c) Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz für Schüler gilt auch für den gesamten Schullandheimaufenthalt. Er bezieht sich auf alle hiermit verbundenen Unternehmungen im Verantwortungsbereich der Schule. Er bezieht sich nicht auf Schüler, die zeitweilig von der Veranstaltung beurlaubt sind oder sich eigenmächtig entfernen. Ggf. empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Kosten des Aufenthaltes / Unsere Kontonummer

Fahrtkosten…………………………. 80,00 €

Unterkunft ……………..……………. 270,00 €

Verpflegung…………………………. 70,00 €

Aktionen/Materialien………….. 50,00 €

Gesamtkosten: …………………. 470,00 €

Den entsprechenden Betrag überweisen Sie bitte spätestens bis zum 12. Juli 2026 auf unser Amelandkonto:

Empfänger: Bistum Münster

IBAN: DE40 4006 0265 0002 0028 12

BIC: GENODEM1DKM

Verwendungszweck: AMELAND 2026, Name des Kindes, neue (!) Klasse

Als Taschengeld sollten max. 30-40 € für kleinere Besorgungen üppig ausreichen. Aus Gründen der Gleichstellung bitten wir Sie, Ihrem Kind auch wirklich nicht mehr mit zu geben – auch nicht in nachgesandten Briefen, da „Essen schlecht“, oder da ihr Kind umfangreiche Souvenirsammlungen mitbringen soll.

Zuschussmöglichkeiten

wir unterstützen Sie gerne

Sie bestehen überall dort, wo auch sonst Zuschüsse zum Lebensunterhalt gezahlt werden (BAföG, Sozialamt, Waise u. a.). Wenn Sie darüber hinaus aber Schwierigkeiten haben sollten, die Fahrt für Ihr Kind zu finanzieren, werden wir versuchen, auch in anderen Fällen Zuschüsse verfügbar zu machen. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls vertrauensvoll an die jeweilige Klassenleitung bzw. an die Projektleitung.

Ereignisse und Ablauf

Aktivitäten, Ausflüge & vieles Mehr

An den Vormittagen je 2-3 Stunden Unterricht (außer bei besonderen Veranstaltungen), an den Nachmittagen verschiedene Projekte (nach Wahl), die von den einzelnen Betreuer:innen angeboten werden. Weiterhin gehören zum festen Programm eine Reihe von Veranstaltungen, wie: Fahrradtour über die Insel (klassenweise), Besuch des Abenteuer-Spielplatzes Nes, Fahrradrallye, Strandspiele (Strand-Olympiade, Burgenbauwettbewerb), Fußballturnier um die Amelandmeisterschaft, Wettspiel um einen Inselrundflug, Gemeinschaftstag mit Gottesdienst (am Sonntag), Strandwanderungen, Sandburgenbau, evtl. Nachtwanderung, Museumsbesuche (Naturkundemuseum in Nes, Heimatmuseum in Hollum), Wattwanderung (geführt), Lagerfeuer am Strand / Nachtwanderung, Treckerfahrt zum Ostende der Insel und zum Naturschutzgebiet, Kutterfahrt durch das Wattenmeer zu den Robbenbänken. Abends gibt es reichlich Gelegenheit zu Spiel und Sport (und zum Ausruhen!) sowie Liederabende, Kinoabende und Partys und andere spannende Aktionen.

Mitzunehmen

Was muss ich mitnehmen? | Muss ich etwas Spezielles beachten?

Mitzunehmen sind:

  •  gültiger Ausweis, Impfbuch bzw. Kopie des Impfbuches
  • Krankenversicherungskarte (falls nicht privat versichert)
  • 1 Spannbetttuch / Bettlaken
  • 1 Bettdeckenbezug, 1 Kopfkissenbezug
  • 3 gekennzeichnete Geschirrtrockentücher
  • Waschzeug und Handtuch
  • Regenkleidung, Gummistiefel, Fahrradhelm
  • Sportzeug, Schwimmkleidung
  • warme, wind- und regendichte Kleidung
  • Gesellschaftsspiele, Musikinstrumente, evtl. Taschenlampe
  • kleine Sportgeräte (z. B. Tischtennisschläger und Bälle)
  • evtl. Medikamente (ggf. den Klassenleitungen mitgeben)
  • Material für den Unterricht (nach Angabe der Lehrpersonen)
  • Schreibutensilien, Schreibblock
  • ggf. Material für Projektarbeiten (nach vorheriger Angabe)
  • Verpflegung für den ersten Tag / die Fahrt (einschließlich Mittagessen)
  • ein Glas Marmelade, Aufstrich oder Partysnacks (wird bei der Abfahrtgesammelt)
  • ein trockener Kuchen in Alu-Folie (wird ebenfalls bei der Abfahrt gesammelt)

Achten Sie bitte auf eine deutliche Kennzeichnung der Koffer und auf die sichere Funktion der Tragegriffe. Als sinnvoll hat sich ein Kofferinhaltsverzeichnis erwiesen. Für den Fall, dass es bei der Anreise regnet, sollte man sicherheitshalber einen Teil der Kleidung in Plastikfolie/-tüten einwickeln.

Haus- und Verhaltensordnung

Was ist erlaubt? | Was ist zu beachten?

§ 1. Wenn jemand etwas beschädigt hat, muss er das gleich den Klassenleitungen melden.

§ 2. Mehrheitliche Beschlüsse der Klasse sind für alle verbindlich. Vor dem Beschluss müssen diejenigen ihre Meinung sagen können, die andere Vorschläge haben. Die Klasse kann keine Regelungen beschließen, die dieser Hausordnung, der Hausordnung der Unterkunft oderübergeordneten Regelungen und Gesetzen entgegen stehen.

§ 3. Rücksichtnahme auf die Mitschülerinnen und Mitschüler ist oberstes Gebot.

§ 4. Mahlzeiten werden gemeinsam begonnen und gemeinsam beendet. Es fängt also keiner an zu essen, wenn nicht zum Essen gerufen wurde, und es verlässt keiner den Essraum, solange noch nicht alle anstehenden Fragen besprochen und Informationen kommuniziert wurden.

§ 5. Die Aufgaben und Pflichten des Küchen- und Reinigungsdienstes werden zu Beginn der Fahrt geklärt. Zudem haben die Lernenden, die an einem Tag Küchen- oder Reinigungsdienst haben, den nachfolgenden Diensten zu erklären, was genau zu tun ist. Die Einteilung der Dienste erfolgt durch die Klassenleitungen.

§ 6. Für die Sauberkeit der Zimmer sind ausschließlich die Bewohnerinnen und Bewohner der Zimmer selbst zuständig. Das gehört nicht zu den Aufgaben der Reinigungsdienste.

§ 7. Die einzelnen Schlafräume gehören zur Privatsphäre der jeweiligen Zimmerbewohnerinnen und Bewohnern. Gegenseitige Besuche auf den Zimmern sind deshalb grundsätzlich nicht gestattet, auch wenn „ja keiner etwas dagegen hat“.

§ 8. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen an den gemeinsamen Veranstaltungen der Klasse oder Jahrgangsstufe teil.

§ 9. Wenn eine Klasse oder Gruppe unterwegs ist, müssen alle in Rufweite bleiben.

§ 10. Für das Fahrradfahren in geschlossenen Gruppen gelten besondere Regeln, die vorher erklärt werden. Wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht daran halten, kann ihnen das Fahrradentzogen werden. Für Beschädigungen an Leihfahrrädern sowie den Verlust von Fahrradschlüsseln kommt jeder selbst auf. Es besteht Helmpflicht!

§ 11. Das Gelände der Unterkunft darf nur in Begleitung mindestens zweier weiterer Schülerinnen und Schüler verlassen werden. Die Schülerinnen und Schüler haben sich vorher bei einer zuständigen Begleitperson abzumelden. Das gilt auch während der Freizeit.

§ 12. Das Baden an unbewachten Stränden ist grundsätzlich verboten.

§ 13. Es dürfen keine Bluetooth-Lautsprecher, Spielekonsolen, Computer o. ä. mitgenommen werden. Die Benutzung von Geräten zur Musikwiedergabe (ohne eigene Lautsprecher) ist ausschließlich im eigenen Zimmer erlaubt. Die Nutzung von Smartphones ist entsprechend der Schulordnung grundsätzlich verboten. Ausnahmen, die die Ameland-Fahrt betreffen, sind der nachfolgenden Smartphone Nutzungsordnung zu entnehmen.

§ 14. Der gemietete Kleinbus (Bulli) darf im Kurzstreckenverkehr mit höchstens neun Personenbesetzt werden.

§ 15.  Die Kocheltern haben die gleichen Anweisungsbefugnisse wie alle übrigen Begleitpersonen. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

§ 16. Regelzeiten: Frühstück 8.30 Uhr / Mittagessen 12.30 Uhr / Mittagspause bis 14.30 Uhr /Abendessen 18.30 Uhr. Die Nachtruhe beginnt in der Regel um 22.00 Uhr.

§ 17. Der Genuss von Energydrinks ist während der gesamten Fahrt verboten.§ 18 Verstöße gegen diese Haus- und Verhaltensordnung, gegen die Hausordnung der Unterkunft sowie sonstige übergeordnete Regelungen und Gesetze (z. B. Alkohol- oder Tabakkonsum) können den Ausschluss von der Gruppe oder die sofortige Heimreise zur Folge haben. Letzteres gilt insbesondere bei vorsätzlichem oder grobem Fehlverhalten auch ohne vorherige Androhung.

 

Smartphone – Nutzungsordnung 

In der Zeit vom Abendessen bis zum Frühstück werden die Smartphones von den Klassenleitungen in Verwahrung genommen.
• Die Smartphones werden vor dem Abendessen ausgeschaltet und unaufgefordert abgegeben.
• Tagsüber ist die Verwendung von Smartphones während der Tagesprogrammpunkte ausschließlich zur Fotografie erlaubt.
• In der Freizeit und während Pausenzeiten ist die private Nutzung von Smartphones ausschließlich im eigenen Zimmer gestattet.
• In den Gemeinschaftsräumen der Untergrund ist die Nutzung von Smartphones grundsätzlich nicht erlaubt.
• Bei einem Verstoß muss die Schülerin bzw. der Schüler der Lehrkraft das Smartphone unverzüglich aushändigen. Dieses wird bis zur nächsten regulären Ausgabe durch die Klassenleitung verwahrt.
• Bei wiederholtem Verstoß kann das Smartphone für einen längeren Zeitraum verwahrt werden.
• Weitere erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen gemäß §53 Absatz 2-3 SchulG können folgen.
• In besonderen Ausnahmefällen können in Absprache mit der Fahrtenleitung Sonderregelungen getroffen werden. Dies kann z. B. notwendig sein, um die Nutzung einer medizinischen App zur Kontrolle des Blutzuckerspiegels zu ermöglichen.

 

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Sonstiges

Was gibt es sonst noch zu wissen? | Was ist sonst noch zu beachten?

Wenn Sie noch Möglichkeiten sehen, die Vorbereitung und Durchführung unseres Schullandheimaufenthaltes zu unterstützen, so lassen Sie es bitte den Klassenlehrer oder den Projektleiter wissen. 

Informationen herunterladen

Hier finden Sie unsere aktuelle Ameland-Infobroschüre sowie das Formblatt "Erklärung des Erziehungsberechtigten" im PDF Format zum Download.